Nach langen und schwierigen Verhandlungen haben die Vereinigung der Arbeitgeberverbände der deutschen Papierindustrie e. V. (VAP) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) in der dritten Verhandlungsrunde am 24. Mai 2004 für die rund 54.000 Beschäftigten in der deutschen Papierindustrie ein Tarifpaket vereinbart.
Kern ist eine Entgelterhöhung um 1,5 Prozent ab dem 1. Mai dieses Jahres für die nächsten 12 Monate.
Darüber hinaus wurden folgende Änderungen zur Flexibilisierung des Manteltarifvertrages erzielt:
1. Erweiterung des Arbeitszeitkorridors von 35 bis 40 Stunden.
2. Möglichkeit zur Absenkung der erforderlichen Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz von elf auf neun Stunden.
3. Erweiterung der zulässigen Dauer von befristeten Arbeitsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungsmöglichkeiten.
4. Anpassung des Altersteilzeittarifvertrages an die ab dem 01. Juli dieses Jahres geltende Rechtslage.
Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, der VAP-Vorsitzende Eberhard Potempa, wies darauf hin, dass man mit dem Tarifabschluss angesichts der schwachen und unsicheren Konjunkturlage bis an die Grenze der Belastbarkeit gegangen sei. Man habe aber mit der Verlängerung des Arbeitszeitkorridors, der Verkürzung der Ruhezeit und der Verlängerung der zulässigen Dauer von befristeten Arbeitsverhältnissen Maßnahmen durchsetzen können, die der Flexibilisierung und damit der Beschäftigungssicherung in der deutschen Papierindustrie dienen.
Die VAP ist ein Verbände-Verband und versteht sich als Dienstleistungsunternehmen. Sie ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der deutschen Zellstoff- und Papierindustrie. Ihr gehören die acht Landesarbeitgeberverbände der deutschen Zellstoff- und Papierindustrie an. In den 188 Mitgliedsbetrieben waren 2002 53.376 Mitarbeiter beschäftigt.
Kern ist eine Entgelterhöhung um 1,5 Prozent ab dem 1. Mai dieses Jahres für die nächsten 12 Monate.
Darüber hinaus wurden folgende Änderungen zur Flexibilisierung des Manteltarifvertrages erzielt:
1. Erweiterung des Arbeitszeitkorridors von 35 bis 40 Stunden.
2. Möglichkeit zur Absenkung der erforderlichen Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz von elf auf neun Stunden.
3. Erweiterung der zulässigen Dauer von befristeten Arbeitsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungsmöglichkeiten.
4. Anpassung des Altersteilzeittarifvertrages an die ab dem 01. Juli dieses Jahres geltende Rechtslage.
Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, der VAP-Vorsitzende Eberhard Potempa, wies darauf hin, dass man mit dem Tarifabschluss angesichts der schwachen und unsicheren Konjunkturlage bis an die Grenze der Belastbarkeit gegangen sei. Man habe aber mit der Verlängerung des Arbeitszeitkorridors, der Verkürzung der Ruhezeit und der Verlängerung der zulässigen Dauer von befristeten Arbeitsverhältnissen Maßnahmen durchsetzen können, die der Flexibilisierung und damit der Beschäftigungssicherung in der deutschen Papierindustrie dienen.
Die VAP ist ein Verbände-Verband und versteht sich als Dienstleistungsunternehmen. Sie ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der deutschen Zellstoff- und Papierindustrie. Ihr gehören die acht Landesarbeitgeberverbände der deutschen Zellstoff- und Papierindustrie an. In den 188 Mitgliedsbetrieben waren 2002 53.376 Mitarbeiter beschäftigt.
Veröffentlicht: 25.05.2004
Quelle: PM VAP Arbeitgeberverbände Papierindustrie
Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Martin Becker und RAin Patrizia Klein
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