Eine Stellungnahme zur Abmahnung ist die Reaktion des Arbeitnehmers auf eine Abmahnung, die ihm von seinem Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Sie gibt dem Arbeitnehmer die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf des Fehlverhaltens zu äußern, den die Abmahnung betrifft. Die Stellungnahme kann dazu dienen, das Verhalten zu erklären, sich zu entschuldigen oder die Abmahnung gegebenenfalls anzufechten, wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Abmahnung unberechtigt ist.
An:
z.H.
Betrifft: Stellungnahme zur Abmahnung vom
,
der am ausgesprochenen Abmahnung wegen widerspreche ich. Zum Sachverhalt nehme ich wie folgt Stellung:
1. Grund des Widerspruchs:
2.
3. Die Situation hat sich wie folgt zugetragen:
4. In der Vergangenheit kam es bereits zu ähnlich gearteten Fällen. Beispielhaft sei hier aufgeführt:
Daher ist eine Abmahnung auch in meinem Fall nicht zulässig.
5. Das in der Abmahnung benannte Verhalten ist betriebsüblich.
6. Die in der Abmahnung geschilderte Situation hat sich anders zugetragen:
Ich fordere Sie hiermit auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und mich hierüber in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüssen,
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Martin Becker und RA Hont Péter Hetényi
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