Eine Abmahnung ist die förmliche Rüge eines Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Sie dient der Warnung und soll dem Arbeitnehmer klarmachen, dass er gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat – und dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere eine Kündigung, drohen können.
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Betrifft: Abmahnung aufgrund wiederholten Zuspätkommens
Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau (...) ,
zu unserem Bedauern haben wir festgestellt, daß …
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Andreas Thiel, Waldbronn
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Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
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