Arbeitnehmer können eine ordentliche Kündigung (Eigenkündigung) unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen aussprechen.
z.H.
Betrifft: Kündigung
,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich zum .
Ich bitte um zeitnahe Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RA Martin Becker und RAin Alexandra Klimatos
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