| Hausverwaltung veruntreut Versorgungsbeiträge - Eigentümergemeinschaft haftet! |
| Da die Wohnungseigentümergemeinschaft
durch einen von ihr ausgewählten Hausverwalter vertreten wird, muß
sie auch für die Folgen einer unlauteren Handlungsweise des Hausverwalters
(Veruntreuung von Versorgungsbeiträgen) einstehen. Der Vertragspartner
kann sich daher mit seiner Forderung an die Eigentümergemeinschaft
halten.
LG München I, 6.6.2007 - Az: 26 O 13359/06 |