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Hausverwaltung veruntreut Versorgungsbeiträge - Eigentümergemeinschaft haftet!
Da die Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen von ihr ausgewählten Hausverwalter vertreten wird, muß sie auch für die Folgen einer unlauteren Handlungsweise des Hausverwalters (Veruntreuung von Versorgungsbeiträgen) einstehen. Der Vertragspartner kann sich daher mit seiner Forderung an die Eigentümergemeinschaft halten.

LG München I, 6.6.2007 - Az: 26 O 13359/06