Wurde unangefochten mittels Mehrheitsbeschlusses der Eigentümer beschlossen, daß nicht genehmigte Parabolantennen zu entfernen sind, so kann sich ein Eigentümer später nicht darauf berufen, daß ein ausländischer Mieter zur Aufstellung berechtigt sei.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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