Satellitenschüssel auf dem Balkon versteckt - zulässig?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde von einem Wohnungsmieter eine Satellitenschüssel auf seinem Balkon aufgestellt, die von außen nicht sichtbar ist, so liegt keine optische Beeinträchtigung des Wohnhauses vor. Somit kann der Vermieter auch nicht die Beseitigung der Satellitenschüssel verlangen. Es liegt in diesem Falle nämlich keine Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters vor. Der Verweis des Vermieters auf den vorhandenen Breitbandkabelanschluss ging ins Leere - dessen Vorhandensein spielte schlichtweg keine Rolle.
AG Siegen, 22.06.1999 - Az: 13 C 358/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...