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Satellitenschüssel auf dem Balkon versteckt - zulässig?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde von einem Wohnungsmieter eine Satellitenschüssel auf seinem Balkon aufgestellt, die von außen nicht sichtbar ist, so liegt keine optische Beeinträchtigung des Wohnhauses vor. Somit kann der Vermieter auch nicht die Beseitigung der Satellitenschüssel verlangen. Es liegt in diesem Falle nämlich keine Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters vor. Der Verweis des Vermieters auf den vorhandenen Breitbandkabelanschluss ging ins Leere - dessen Vorhandensein spielte schlichtweg keine Rolle.


AG Siegen, 22.06.1999 - Az: 13 C 358/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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