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Glatteisunfall - Übertragung von Verkehrssicherungspflicht nur bei eindeutigen Absprachen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Eigentümer eines Grundstückes muss Pflichten wie Streuen im Winter durch eindeutige Vereinbarung an den Mieter oder die Hausverwaltung übertragen.

Existiert keine derartige Vereinbarung, muss der Eigentümer in Zweifelsfällen für Schäden aus unterlassener Verkehrssicherungspflicht aufkommen.

Ist das Wohnhaus in Wohnungseigentum unterteilt, so haften die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch, wenn es versäumt wurde, eine eindeutige und verlässliche Regelung hinsichtlich des Streutdienstes zu treffen.

Dies entschied das OLG Frankfurt und führte aus, nur durch klare Absprachen sei eine Gefährdung Dritter auszuschließen.
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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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