Im vorliegenden Fall forderte der Mieter vom Vermieter, die verschobenen und z.T. gesprungenen Fliesen des Balkons auszutauschen. Der Vermieter wollte daraufhin Klinker-Optik Betonfliesen verlegen lassen und schickte Handwerker vorbei, die vom Mieter jedoch nicht eingelassen wurden, da diesem andere Fliesen vorschwebten.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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