| Hausbesichtigung am Samstag |
| Begehrt der Hausverwalter die Wohnung
eines Mieters zu besichtigen und schlägt der Mieter ihm als Termin
den Samstag vor, weil er während der Woche aus beruflichen Gründen
keine Zeit hat, so muss der Verwalter diesen Termin akzeptieren, da der
Samstag ein gewöhnlicher Werktag ist.
Amtsgericht Köln, 207 C 213/00 |