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Hausbesichtigung am Samstag
Begehrt der Hausverwalter die Wohnung eines Mieters zu besichtigen und schlägt der Mieter ihm als Termin den Samstag vor, weil er während der Woche aus beruflichen Gründen keine Zeit hat, so muss der Verwalter diesen Termin akzeptieren, da der Samstag ein gewöhnlicher Werktag ist. 

Amtsgericht Köln, 207 C 213/00