Begehrt der Hausverwalter die Wohnung eines Mieters zu besichtigen und schlägt der Mieter als Termin den Samstag vor, weil er während der Woche aus beruflichen Gründen keine Zeit hat, so muss der Vermieter diesen Termin akzeptieren, da der Samstag ein gewöhnlicher Werktag ist - auch dann, wenn der Hausverwalter am Termin teilnehmen soll. Denn der Vermieter hat bei Besichtungsterminen Rücksicht auf die Belange des Mieters zu nehmen und muss insbesondere dessen Berufstätigkeit beachten.
AG Köln, 27.09.2000 - Az: 207 C 213/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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