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Ablesetermin der Heizkosten verschieben
Verschiebt ein Mieter den Termin für die Ablesung der Heizkosten, weil er in dieser Zeit in Urlaub ist, darf ihm der Vermieter in der Heizkostenabrechnung keine Gebühren dafür aufbrummen. Wegen eines kurzen Urlaubs muß der Mieter auch keinen Schlüssel bei Nachbarn oder bei der Verwaltung hinterlegen.

AG Hamburg, 37 b C 1128/95 Quelle: Focus Online