| Ablesetermin der Heizkosten verschieben |
| Verschiebt ein Mieter den
Termin für die Ablesung der Heizkosten, weil er in dieser Zeit in
Urlaub ist, darf ihm der Vermieter in der Heizkostenabrechnung keine Gebühren
dafür aufbrummen. Wegen eines kurzen Urlaubs muß der Mieter
auch keinen Schlüssel bei Nachbarn oder bei der Verwaltung hinterlegen.
AG Hamburg, 37 b C 1128/95 Quelle: Focus Online |