Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.537 Anfragen

Grillen

Mietrecht

Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist zwar grundsätzlich erlaubt, kann aber mietvertraglich verboten werden.

Grillen gilt als sozialadäquat, sodass Nachbarn eine gewisse Toleranz aufbringen müssen. Einmal im Monat kann in der Regel durchaus gegrillt werden.

Die Rauchbeeinträchtigung ist beim Grillen so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich gilt, dass wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch oder Qualm sogar eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Dringt Rauch in die Wohnungen der Nachbarn ein, so ist das Grillen - egal wo der Grill sich befindet - unzulässig.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant