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Renovierung bei geplanten Umbau
Soll eine Wohnung nach Auszug des Mieters umgebaut werden, so muss eine normalerweise fällige Renovierung nicht durchgeführt werden. Es muss jedoch der Betrag, welcher für Schönheitsreparaturen aufgewendet worden wäre, an den Vermieter gezahlt werden. Kosten, die von einem Fachmann in Rechnung gestellt worden wären, müssen nicht getragen werden.

LG Berlin, 64 S 422/98