| Renovierung bei geplanten Umbau |
| Soll eine Wohnung nach Auszug des
Mieters umgebaut werden, so muss eine normalerweise fällige Renovierung
nicht durchgeführt werden. Es muss jedoch der Betrag, welcher für
Schönheitsreparaturen aufgewendet worden wäre, an den Vermieter
gezahlt werden. Kosten, die von einem Fachmann in Rechnung gestellt worden
wären, müssen nicht getragen werden.
LG Berlin, 64 S 422/98 |