| Miete nach Trennung |
| Haben Eheleute gemeinsam
einen Mietvertrag über die Ehewohnung abgeschlossen und zieht der
eine Ehegatte nach der Trennung aus, so kann er nach der Trennung im Innenverhältnis
zur Zahlung der hälftigen Miete verpflichtet sein.
OLG Dresden, 17.5.2002 - AZ: 20W 631/02 |