| Alleinverdiener haftet weiter für Mietschulden |
| Ein Alleinverdiener, der
sich von seinem Ehepartner trennt und aus der gemeinsamen Wohnung auszieht,
haftet weiter für Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag. Wie lange
und in welcher Höhe könne aber angemessen begrenzt werden, urteilte
das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Ein alleinverdienender Ehemann
hatte nach der Trennung die ehemals gemeinsam gemietete Vier-Zimmer-Wohnung
seiner Frau und dem Sohn überlassen. Die Frau war auf Sozialhilfe
angewiesen. Das Amtsgericht Kiel hatte die Wohnung später der Fra
zugewiesen und den Mann aus seiner Mithaftung entlassen. Dagegen hatte
die Hausbesitzerin Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht gab der
Vermieterin teilweise Recht und entschied, daß der Mann bis Ende
kommenden Jahres mit einem Betrag bis zu 10 000 Mark für Verpflichtungen
aus dem Mietverhältnis haftet.
OLG Schleswig-Holstein, 13 UF 40/98 Quelle: Focus Online |