Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.897 Anfragen

Verkehrsunfall beim Spurwechsel: Anscheinsbeweis spricht gegen Fahrstreifenwechsler

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Ereignet sich eine Kollision im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, greift der Beweis des ersten Anscheins. Dieser spricht dafür, dass der Fahrstreifenwechsler den Unfall unter Verstoß gegen die besonderen Sorgfaltspflichten des § 7 Abs. 5 StVO verursacht hat. Die Vorschrift verpflichtet denjenigen, der den Fahrstreifen wechselt, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Der Anscheinsbeweis beruht auf der typischen Gefährlichkeit des Spurwechsels und der Erfahrung, dass Kollisionen in diesem Zusammenhang regelmäßig auf eine Verletzung dieser gesteigerten Sorgfaltspflichten zurückzuführen sind.

Im Rahmen der Haftungsabwägung nach § 17 Abs. 1 und 2 StVG tritt die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs hinter den Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO zurück. Dies hat zur Folge, dass der Fahrstreifenwechsler für den Unfall allein verantwortlich ist, sofern der Anscheinsbeweis nicht erschüttert werden kann. Die Erschütterung des Anscheinsbeweises erfordert die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs, der die Verantwortlichkeit des Spurwechslers ausschließt oder mindert.

Die Anordnung einer schriftlichen Erläuterung oder mündlichen Ergänzung eines Sachverständigengutachtens nach § 411 Abs. 3 ZPO steht im gerichtlichen Ermessen. Eine solche Anordnung ist nur dann erforderlich, wenn das Gutachten Zweifel oder Unklarheiten aufweist, die einer Klärung bedürfen. Das Gericht ist nicht verpflichtet, jedem Antrag einer Partei auf Ergänzung oder Erläuterung stattzugeben.

Der Antrag einer Partei auf Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens darf im Urteil zurückgewiesen werden, wenn das schriftliche Gutachten vollständig und überzeugungsfähig ist. Maßgeblich ist, ob die zu erläuternde Frage in dem Gutachten bereits eindeutig beantwortet worden ist. Eine bloße Unzufriedenheit mit dem Gutachtenergebnis oder der Wunsch nach einer alternativen Interpretation rechtfertigt keine weitere Beweisaufnahme.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg