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Nachzahlung bei zu niedrigen Betriebskosten-Vorauszahlungen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Waren die vereinbarten Vorauszahlungen für die Betriebskosten deutlich zu niedrig, so kann der Vermieter grundsätzlich Nachforderungen stellen. Nur, wenn der Mieter vom Vermieter bewußt über die tatsächliche Höhe

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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