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Wartung (Gastherme)
Eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter die Wartungskosten für die Gasetagenheizung zu zahlen hat, ist ohne Bestimmung einer Obergrenze unwirksam.

AG Charlottenburg, Az. 23 a C 311 / 98 Quelle: Grundeigentum 9 / 99, S. 577