| Wartung (Gastherme) |
| Eine vertragliche Vereinbarung,
wonach der Mieter die Wartungskosten für die Gasetagenheizung zu zahlen
hat, ist ohne Bestimmung einer Obergrenze unwirksam.
AG Charlottenburg, Az. 23 a C 311 / 98 Quelle: Grundeigentum 9 / 99, S. 577 |