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Modernisierungsarbeiten und der nachts arbeitende Mieter

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall verlangte ein Mieter das Unterlassen lärmintensiver Modernisierungsarbeiten zu bestimmten Tageszeiten (hier: ab 13:00 Uhr), weil er nachts arbeite. Die Bitte wurde übergangen und die umfangreichen Modernisierungsarbeiten (geplante Dauer: 9 Monate) fanden von 7-18 mit der entsprechenden Lärmbelästigung statt.

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Birgül D., Mannheim