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Modernisierung muss zeitlich nah angekündigt werden!Ein Vermieter ist verpflichtet,
Modernisierungsarbeiten zuvor wirksam anzukündigen. Wird eine Modernisierung
angekündigt, ohne dass Arbeiten in zeitlicher Nähe erfolgen,
so kann die Ankündigung verbraucht sein. Im vorliegenden Fall kündigte
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