In einem sechsgeschossigen Mehrfamilienhaus (incl. Untergeschoß) ist die Einrichtung eines Aufzuges durchaus als sinnvolle Investition anzusehen. Die Kosten können daher auf die Mieter umgelegt werden - auch wenn hierdurch nicht unempfindliche Erhöhungen der Miete und der Betriebskosten entstehen.
LG Hamburg - Az: 333 S 81/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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