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Kosten für Aufzug auf Mieter umlegen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In einem sechsgeschossigen Mehrfamilienhaus (incl. Untergeschoß) ist die Einrichtung eines Aufzuges durchaus als sinnvolle Investition anzusehen. Die Kosten können daher auf die Mieter umgelegt werden - auch wenn hierdurch nicht unempfindliche Erhöhungen der Miete und der Betriebskosten entstehen.


LG Hamburg - Az: 333 S 81/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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