| Duldung einer Mietermodernisierung - kein Anspruch |
| Der Mieter hat keinen Anspruch
auf Duldung einer Mietermodernisierung gegen den Vermieter, wenn der Vermieter
durch eine Vereibarung auf das Rückbaurecht verzichten soll und dieser
bei einer Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf von zehn Jahren
Mietdauer nach dem Einbau den Zeitwert der Anlage ersetzen soll.
AG Potsdam, Az. 26 C 354 / 99 |