Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.847 Anfragen

Obergrenze bei der Berechnung der Nutzungsvorteile

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erfolgt die Rückabwicklung eines Kfz-Kaufs, so kann der Verkäufer vom zurückzuzahlenden Kaufpreis den Nutzungsvorteil abziehen. Die Höhe des Nutzungsvorteils errechnet sich i.d.R. nach der anerkannten Formel für die zeitanteilige lineare Wertminderung (Gebrauchtkaufpreis x zurückgelegte Kilometer: erwartbare Restlaufleistung), wobei allerdings der verbliebene Zeitwert des Kfz die Obergrenze ("Kappungsgrenze") für den Ersatz von Nutzungsvorteilen darstellt. Denn wenn der auf die voraussichtliche Gesamtlaufleistung umgelegte Kaufpreis den Wert des Fahrzeugs repräsentiert, kann der Nutzungsausgleich nicht höher als der "verbliebene Zeitwert" des Kraftfahrzeugs sein.


OLG Düsseldorf, 03.07.2014 - Az: I-3 U 39/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut