Ein Mieter, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und dessen letztes Mietverhältnis wegen Zahlungsrückständen beendet wurde, muß von sich aus auf die angespannten Vermögensverhältnisse hinweisen. Tut er dies nicht, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.
LG Bonn, 16.11.2005 - Az: 6 T 312/05, 6 S 226/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


