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Ab wann Miete zahlen?
Wird mietvertraglich als Beginn der Mietzinszahlungspflicht der Zeitpunkt der Fertigstellung der vom Vermieter übernommenen Sanierungsarbeiten vereinbart, so muß der Mieter das Objekt nicht übernehmen, wenn noch zahlreich (kleinere) Mängel bestehen. Solange der Mietzins nicht entrichtet werden muß, besteht auch keine Verpflichtung, die vereinbarte Sicherheit zu entrichten.

Kammergericht, 22.11.2004 – Az: 8 U 109/04