Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Kaution und Bürgschaft

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Mieter können die Mietzahlung nicht unter Verweis auf die bestehende Kaution und der Bitte, auf diese zurückzugreifen, verweigern. Da die Kaution einen Sicherheitscharakter hat, kann diese nicht als Ersatzmiete verwendet werden.

Da eine Aufrechnung nur bei bereits fälligen Ansprüchen möglich ist, kann ein Mieter, der mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug geraten ist, den ausstehenden Betrag nicht von der Kaution abziehen lassen, da noch nicht feststeht, ob der Mieter in der Zukunft einen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution haben wird. Dies kann erst nach Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses abgesehen werden.

Hierzu führte das Gericht aus:


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant