Da neue Fenster in der Regel dichter als alte schließen, kann an kalten Stellen Schimmel entstehen, sofern die Mieter nach Einbau neuer Isolierglasfenster ihr Heiz- und Lüftverhalten nicht ändern. Daher muß derm Vermieter den Mieter in diesem Fall informieren, wie zukünftig geheizt und gelüftet werden soll.
Wird der Mieter nicht entsprechend aufgeklärt, kann er für Folgeschäden durch Feuchtigkeit nicht ohne Weiteres verantwortlich gemacht werden.
Wird der Mieter nicht entsprechend aufgeklärt, kann er für Folgeschäden durch Feuchtigkeit nicht ohne Weiteres verantwortlich gemacht werden.
Anmerkung von AnwaltOnline: Normalerweise gilt bei Schimmelbildung aber folgendes: Wenn der Mieter nicht ausreichend geheizt oder gelüftet hat, muss er die Kosten für das Beseitigen entstehender Schäden tragen.
LG Gießen, 12.04.2000 - Az: 1 S 63/00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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