Der Käufer einer Mietwohnung die in eine Eigentumswohnung umgewandelt und sodann verkauft wurde, darf 3 Jahre lang nicht kündigen. Kündigungen innerhalb der Sperrfrist sind unwirksam.
BGH - Az: VIII ARZ 2/94
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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