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Fristlose in fristgerechte Kündigung umdeuten?
Kündigt ein Vermieter ausdrücklich fristlos, so kann die Vertragsbeendigung dennoch in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden – auch dann, wenn nach dem eindeutigen und erkennbaren Willen des Kündigenden in jedem Fall das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden soll.

BGH – Az: XII ZR 65/02