| Fristlose in fristgerechte Kündigung umdeuten? |
| Kündigt ein Vermieter
ausdrücklich fristlos, so kann die Vertragsbeendigung dennoch in eine
ordentliche Kündigung umgedeutet werden – auch dann, wenn nach dem
eindeutigen und erkennbaren Willen des Kündigenden in jedem Fall das
Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet
werden soll.
BGH – Az: XII ZR 65/02 |