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Gitarre gespielt – fristlose Kündigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Spielt ein Mieter einmalig überlaut mit einer elektronischen Gitarre und verursacht hierdurch eine erhebliche Ruhestörung, so rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Hierzu sind mehrere gravierende Verstöße notwendig.


AG Trier, 21.03.2002 - Az: 8 C 49/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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