Spielt ein Mieter einmalig überlaut mit einer elektronischen Gitarre und verursacht hierdurch eine erhebliche Ruhestörung, so rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Hierzu sind mehrere gravierende Verstöße notwendig.
AG Trier, 21.03.2002 - Az: 8 C 49/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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