| Fristen gelten für Mieter und Vermieter gleichermaßen |
| Die gesetzlichen Kündigungsfristen
- je nach Wohndauer zwischen drei und zwölf Monaten - gelten für
Mieter und Vermieter. Sind im Mietvertrag kürzere Fristen angegeben
- in vielen älteren ostdeutschen Verträgen sind 14 Tage vereinbart
- gilt dies nur für den Mieter. Der Vermieter bleibt an die längeren
gesetzlichen fristen gebunden.
Kammergericht Berlin, WM98,149; 8 RE-Miet 6765/97 Quelle: Focus Online |