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Fristen gelten für Mieter und Vermieter gleichermaßen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen - je nach Wohndauer zwischen drei und zwölf Monaten - gelten für Mieter und Vermieter. Sind im Mietvertrag kürzere Fristen angegeben - in vielen älteren ostdeutschen Verträgen sind 14 Tage vereinbart - gilt dies nur für den Mieter. Der Vermieter bleibt an die längeren gesetzlichen fristen gebunden.

Kammergericht Berlin, WM98,149; 8 RE-Miet 6765/97 Quelle: Focus Online