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Hundehaltung bei schwerer Depression?
Eine mietvertragliche Klausel, nach der "die Haltung von Haustieren aller Art ... grundsätzlich nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt ist", ist unwirksam, da hierdurch der unzutreffende Eindruck erweckt wird, eine mündliche Erlaubnis sei unwirksam. Dies bedeutet jedoch nicht, daß jederzeit ein Haustier gehalten werden kann. Bei Differenzen zwischen den Parteien hat eine Interessenabwägung zu erfolgen. So müssen die Interessen des Vermieters an einem tierfreien Objekt zurückstehen, wenn der Mieter, der an schweren Depressionen leidet, aus therapeutischen Gründen ein Tier benötigt.

LG Mannheim, 16.9.1992 - Az: 4 S 73/92