| Hundehaltung bei schwerer Depression? |
| Eine mietvertragliche Klausel,
nach der "die Haltung von Haustieren aller Art ... grundsätzlich nur
mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt ist", ist unwirksam,
da hierdurch der unzutreffende Eindruck erweckt wird, eine mündliche
Erlaubnis sei unwirksam. Dies bedeutet jedoch nicht, daß jederzeit
ein Haustier gehalten werden kann. Bei Differenzen zwischen den Parteien
hat eine Interessenabwägung zu erfolgen. So müssen die Interessen
des Vermieters an einem tierfreien Objekt zurückstehen, wenn der Mieter,
der an schweren Depressionen leidet, aus therapeutischen Gründen ein
Tier benötigt.
LG Mannheim, 16.9.1992 - Az: 4 S 73/92 |