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Mietwucher bei Gewerberäumlichkeiten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei gewerblichen Räumlichkeiten liegt nach Ansicht des Gerichts (und der überwiegenden Rechtsprechung) ein auffälliges Mißverhältnis (Wucher) erst dann vor, wenn die Vergleichsmiete um ca. 100% überstiegen wurde.


KG, 22.01.2001 - Az: 12 U 5939/99


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Jens Kotzur, Neuburg
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