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Rücknahme der Mietsache / Nebenkosten zahlen?1. Ein Vorenthalten nach
§ 557 BGB durch den Mieter liegt nicht vor, wenn der Vermieter die
ihm zur Rückgabe angebotene Mietsache bei Ende des Mietverhältnisses
nicht annimmt und zurückweist. Der Vermieter ist zu einer Rücknahme
der Mietsache grundsätzlich auch vor dem Ende der Mietzeit verpflichtet.
Dies gilt aber uneingeschränkt nur dann, wenn dieser Termin bevorsteht,
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