Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Schlüssel in der Wohnung lassen reicht für die Rückgabe der Mietsache nicht aus

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Rückgabe einer Mietsache im Sinne des § 546 BGB setzt nicht nur die Aufgabe des eigenen Besitzes durch den Mieter voraus, sondern erfordert in aller Regel die aktive Verschaffung des Besitzes zugunsten des Vermieters - regelmäßig durch Rückgabe sämtlicher Schlüssel. Das bloße Hinterlassen der Schlüssel in der Wohnung oder das Verlassen der Räumlichkeiten genügt diesen Anforderungen nicht. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Rückgabe trägt der Mieter.

Die Rückgabe einer Mietsache ist in § 546 BGB geregelt und verpflichtet den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückgabe der Mietsache an den Vermieter. Dabei erschöpft sich diese Pflicht nicht in einer bloß formalen oder einseitigen Handlung des Mieters. Vielmehr bedarf es einer tatsächlichen Veränderung der Besitzlage zugunsten des Vermieters.

Im Mittelpunkt der Rückgabepflicht steht das Erfordernis der tatsächlichen Besitzverschaffung zugunsten des Vermieters. Es genügt daher nicht, wenn der Mieter lediglich erklärt, kein Besitz- oder Nutzungsrecht mehr an der Mietsache zu haben, oder wenn er den Besitz schlicht aufgibt. Der Mieter darf die Mietsache nicht einfach verlassen oder zurücklassen - auch dann nicht, wenn er den Vermieter hierüber informiert. Denn allein durch das Verlassen der Räumlichkeiten erwirbt der Vermieter noch keine Sachherrschaft; er erlangt lediglich die Möglichkeit, sich diese zu verschaffen. Dies gilt gleichermaßen, wenn der Mieter die Schlüssel in der Mietsache selbst zurücklässt, anstatt sie dem Vermieter aktiv zu übergeben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant