|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z|
Waschmaschine / Spülmaschine
Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung und darf demnach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generell ausgeschlossen werden. Der Vermieter kann jedoch die Genehmigung vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung abhängig machen, um das Schadensrisiko zu mindern.