Eine Übernahme der Wohnung durch den ehemaligen Untermieter kann nur erreicht werden durch
Gelingt dies nicht, bleibt
dem ehemaligen Untermieter nur eine (riskante) Möglichkeit, in der
Wohnung zu verbleiben: Der Hauptmieter bleibt „formal” wohnen, d.h. sein
Namensschild wird an der Tür belassen. Auch meldet er sich nicht behördlich
ab, sondern behält die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz bei.
Um das persönliche
Risiko für den Hauptmieter zu begrenzen, sollte dieser mit dem in
der Wohnung verbleibenden Untermieter unbedingt einen Vertrag schließen,
der alle Rechte und Pflichten regelt, sowie diesem eine Vollmacht in allen
Mietangelegenheiten geben.