Da der
Untermietvertrag nur im Verhältnis Untermieter/Hauptmieter geschlossen wurde, hat der Untermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zwischen Hauptmieter und Vermieter keinen Anspruch gegen den Vermieter, als neuer Hauptmieter übernommen zu werden.
Eine Übernahme der Wohnung durch den ehemaligen Untermieter kann nur erreicht werden durch
- Vereinbarung mit dem Vermieter
- die Einräumung eines vertraglichen Rechts des Hauptmieters, einen Ersatz- bzw. Nachmieter zu stellen.
Gelingt dies nicht, bleibt dem ehemaligen Untermieter nur eine (riskante) Möglichkeit, in der Wohnung zu verbleiben: Der Hauptmieter bleibt „formal” wohnen, d.h. sein Namensschild wird an der Tür belassen. Auch meldet er sich nicht behördlich ab, sondern behält die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz bei.
Um das persönliche Risiko für den Hauptmieter zu begrenzen, sollte dieser mit dem in der Wohnung verbleibenden Untermieter unbedingt einen Vertrag schließen, der alle Rechte und Pflichten regelt, sowie diesem eine Vollmacht in allen Mietangelegenheiten geben.
Muster Untermietvertrag
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