Es besteht kein Anspruch auf deutsches
Kindergeld, wenn das Kind für mehrere Jahre in der Türkei die Schule besucht. Eltern können sich hierbei auch nicht auf eine anderslautende spontane Auskünfte einer Familienkassenmitarbeiterin berufen. In dieser Hinsicht besteht kein Vertrauensschutz der Eltern.
Kindergeld kann regelmäßig nur für Kinder bezogen werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder einem EU-/EWR-Staat innehaben (§ 63 Abs. 1 Satz 6 EStG n. F.).