Zerrüttungsprinzip
bei der Ehescheidung
Das Zerrüttungsprinzip bei einer Ehescheidung wurde 1976 eingeführt und hat das bis dahin bestehende Schuldprinzip abgelöst. Grundsätzlich kommt es also nicht auf das Verschulden an, jeder Partner kann einen Scheidungsantrag stellen.
Der einzige gesetzliche Grund für die Scheidung einer Ehe ist das Scheitern der Ehe. Dieses ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und die Wiederherstellung der Gemeinschaft nicht zu erwarten ist.
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
Passwort vergessen
ABO-SERVICE für Abonnenten
Zurück