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Das Informationsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Gem. § 1686 BGB kann jeder Elternteil vom anderen bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Wer ist auskunftsberechtigt, wer -pflichtig?
Wann liegt ein berechtigtes Interesse an der Auskunft vor?
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Wann steht das Kindeswohl der Auskunft entgegen?exclusiv für AnwaltOnline - Direkt Abonnenten*
Wer entscheidet im Streitfall?

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