Gem. § 1686 BGB kann jeder Elternteil vom anderen bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.* exclusiv für AnwaltOnline - Direkt AbonnentenWer ist auskunftsberechtigt, wer -pflichtig?
Wann liegt ein berechtigtes Interesse an der Auskunft vor?
Wie muss die Auskunft aussehen und wie oft muss sie erteilt werden?*
Wann steht das Kindeswohl der Auskunft entgegen?*
Wer entscheidet im Streitfall?