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Eingetragene Lebenspartnerschaft
Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist seit ihrer Einführung der Ehe immer mehr angenähert worden. Die zeigt sich auch bei ihrer Auswirkung auf Mietverträge:

- Ein Mieter kann seinen Lebenspartner auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die Mietwohnung aufnehmen, sofern diese dadurch nicht überbelegt wird. Anders ist die Rechtslage nach wie vor bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften zwischen heterosexuellen Partnern.

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