Stellt der Mieter fest, dass die Abrechnung unrichtig ist, muss er dem Vermieter seine Einwendungen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Mieter nicht mehr berechtigt, Einwendungen geltend zu machen, es sei denn, er hat die verspäteteUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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