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Einwendungsfrist und formell fehlerhafte Betriebskostenabrechnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung setzt die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nicht in Gang. Dies hat zur Folge, dass der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB hinsichtlich der Kostenpositionen nicht greift, bei denen es an einer in formeller Hinsicht ordnungsgemäßen Abrechnung fehlt.


BGH, 08.12.2010 - Az: VIII ZR 27/10

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