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Nebeneinanderherfahren auf der Autobahn als Nötigung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwingt ein Verkehrsteilnehmer einem anderen ein bestimmtes Fahrverhalten dadurch auf, dass er neben ihm auf der Überholfahrbahn herfährt, kann grundsätzlich Gewalt vorliegen.

Nötigung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB liegt jedoch (noch) nicht darin, dass ein überholender Kfz-Führer mit seinem Pkw auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h eine Strecke von 400 m neben dem Eingeholten herfährt und diesen so daran hindert, zum Überholen eines anderen Fahrzeugs auf die Überholspur zu wechseln.


OLG Hamm, 13.08.1991 - Az: 4 Ss 775/91


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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