Wirksamkeit der Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheides
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Wirksamkeit der Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheides durch Niederlegung in den zur Wohnung bzw. zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten erfordert, dass der Betroffene dort tatsächlich wohnhaft ist bzw. einen Geschäftsraum unterhält. Der bloße, ihm zurechenbare Rechtsschein, er unterhalte unter der jeweiligen Anschrift eine Wohnung oder Geschäftsräume, genügt für eine ordnungsgemäße Zustellung nicht. Allerdings stellt es eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn sich ein Betroffener auf die Unwirksamkeit einer Ersatzzustellung beruft, obwohl er einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat.
BayObLG, 13.12.2021 - Az: 202 ObOWi 1475/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.