Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.989 Anfragen

Fiktive Durchsichts- und Ummeldekosten sind im Rahmen eines Verkehrsunfalls nicht ersatzfähig

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, der aufgewendet werden muss, um ein werkstattgeprüftes Ersatzfahrzeug zu erhalten.

Soweit der Geschädigte behauptet, dass ein Gebrauchtfahrzeug von einem Händler nur einer oberflächlichen Prüfung auf offensichtliche Mängel unterzogen werde, ist der Vortrag ohne Substanz.

Der Geschädigte hat auch keinen Anspruch auf ein Fahrzeug, das genau dem verunfallten Fahrzeug entspricht, weshalb Ansprüche auf Durchsichtskosten auch hiermit nicht begründet werden können. Es bleibt dabei, dass fiktive Durchsichtskosten ebenso wie fiktive Ummeldekosten nicht ersatzfähig sind.


LG Berlin, 20.11.2017 - Az: 50 S 161/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant