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Wiederbeschaffungswert
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der vom Geschädigten auf dem zumutbaren zugänglichen örtlichen Markt bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler für ein vergleichbares Fahrzeug zu zahlen hat.
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Birgül D., Mannheim