Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Verkehrsunfall: Beweislast für den Wiederbeschaffungswert eines beschädigten Fahrzeugs

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Für die Höhe des Wiederbeschaffungswertes als anspruchsbegründendem Umstand ist der Geschädigte nach allgemeinen Regeln darlegungs- und beweisbelastet. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich unter anderem auch an der Laufleistung und dem Vorhandensein von Vorschäden. Bei Vorschäden sind sowohl der Umfang des wertbestimmenden Vorschadens wie auch seine Reparatur genau darzulegen.

Der Geschädigte muss zwar nicht stets darlegen und beweisen, dass Vorschäden nicht vorhanden waren. Konkreten Vortrag der Gegenseite oder ernsthaften Anhaltspunkte für Vorschäden muss er jedoch ausräumen, weil ihn die Darlegungs- und Beweislast für einen unfallursächlichen Schaden bzw. die vorherige Schadensfreiheit seines Fahrzeugs trifft.

Der Umstand, dass dem Geschädigten als Käufer eines Gebrauchtwagens ein Vorschaden oder der Umfang eines Vorschadens nicht bekannt gewesen ist, fällt nicht in den Risiko- und Verantwortungsbereich des Schädigers und vermag nicht die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu verschieben.


AG Oberhausen, 04.01.2017 - Az: 31 C 137/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant

Frage war nach Kindesunterhalt. Diese spezielle Frage meinerseits wurde ausreichend und schnell beantwortet. Preis-Leistung war sehr gut.

Verifizierter Mandant