Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.430 Anfragen

Verkehrsunfall: Beweislast für den Wiederbeschaffungswert eines beschädigten Fahrzeugs

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für die Höhe des Wiederbeschaffungswertes als anspruchsbegründendem Umstand ist der Geschädigte nach allgemeinen Regeln darlegungs- und beweisbelastet. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich unter anderem auch an der Laufleistung und dem Vorhandensein von Vorschäden. Bei Vorschäden sind sowohl der Umfang des wertbestimmenden Vorschadens wie auch seine Reparatur genau darzulegen.

Der Geschädigte muss zwar nicht stets darlegen und beweisen, dass Vorschäden nicht vorhanden waren. Konkreten Vortrag der Gegenseite oder ernsthaften Anhaltspunkte für Vorschäden muss er jedoch ausräumen, weil ihn die Darlegungs- und Beweislast für einen unfallursächlichen Schaden bzw. die vorherige Schadensfreiheit seines Fahrzeugs trifft.

Der Umstand, dass dem Geschädigten als Käufer eines Gebrauchtwagens ein Vorschaden oder der Umfang eines Vorschadens nicht bekannt gewesen ist, fällt nicht in den Risiko- und Verantwortungsbereich des Schädigers und vermag nicht die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu verschieben.


AG Oberhausen, 04.01.2017 - Az: 31 C 137/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant