Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.060 Anfragen

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit durch einen Feuerwehrmann im privaten Pkw bei Inanspruchnahme von Sonderrechten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein Feuerwehrmann zu einem Einsatz angefordert, stehen ihm, auch für die Fahrt mit einem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus, die Sonderrechte aus § 35 Abs. 1 StVO zu.

Mit einem privaten PKW, der keine Signaleinrichtung wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind aber, soweit es sich um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft.

Das Merkmal „maßvoll“ ist aber dann nicht mehr erfüllt, wenn die innerorts zulässige Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) um 39 km/h überschritten wurde.

Obergerichtlich ist bereits geklärt, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen - ob die Inanspruchnahme maßvoll war, unterliegt der Einzelfallprüfung.


AG Offenburg, 09.05.2016 - Az: 3 OWi 205 Js 16295/15

ECLI:DE:AGOG:2016:0509.3OWI205JS16295.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin