Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.287 Anfragen

Amphetaminkonsum schließt Fahreignung aus

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Einnahme von Amphetamin schließt die Fahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sogenannten harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, reicht aus, die Kraftfahreignung zu verneinen.

Gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV besteht bei Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) keine Fahreignung. Es ist nicht erforderlich, dass ein Fahrzeug unter Betäubungsmitteleinfluss geführt oder Betäubungsmittel wiederholt konsumiert wurden oder gar Abhängigkeit besteht, wenn es sich nicht um Cannabis handelt.

Gesetzliche Grenzwerte, wie z. B. bei Alkoholkonsum der Fall, bestehen nicht. Amphetamine stellen Betäubungsmittel im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln - Betäubungsmittelgesetz - (BtmG) i. V. m. Anlage III zum BtmG dar und unterfallen damit Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV. Amphetamine sind sogenannte „harte Drogen“ im Sinne der Anlage 4 zur FeV, deren einmaliger Konsum schon eine Nichteignung begründet, ohne dass es auf die Häufigkeit der Betäubungsmitteleinnahme, die Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration oder eine Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand ankäme.


VG Augsburg, 05.08.2016 - Az: Au 7 K 15.1839

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.287 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant