Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.216 Anfragen

Amphetaminkonsum schließt Fahreignung aus

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Einnahme von Amphetamin schließt die Fahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sogenannten harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, reicht aus, die Kraftfahreignung zu verneinen.

Gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV besteht bei Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) keine Fahreignung. Es ist nicht erforderlich, dass ein Fahrzeug unter Betäubungsmitteleinfluss geführt oder Betäubungsmittel wiederholt konsumiert wurden oder gar Abhängigkeit besteht, wenn es sich nicht um Cannabis handelt.

Gesetzliche Grenzwerte, wie z. B. bei Alkoholkonsum der Fall, bestehen nicht. Amphetamine stellen Betäubungsmittel im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln - Betäubungsmittelgesetz - (BtmG) i. V. m. Anlage III zum BtmG dar und unterfallen damit Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV. Amphetamine sind sogenannte „harte Drogen“ im Sinne der Anlage 4 zur FeV, deren einmaliger Konsum schon eine Nichteignung begründet, ohne dass es auf die Häufigkeit der Betäubungsmitteleinnahme, die Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration oder eine Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand ankäme.


VG Augsburg, 05.08.2016 - Az: Au 7 K 15.1839


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld